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Handhabung von Gutscheinen

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Beim Verkauf und der Einlösung eigener Gutscheine stellt sich oft die Frage nach der Handhabung der Mehrwertsteuer. Im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist der Erlös aus dem Verkauf eines nicht spezifizierten Gutscheins noch nicht umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuerpflicht entsteht erst bei der Einlösung des Gutscheins.

 

Sie buchen die Umsätze nach Mehrwertsteuer korrekt, wenn Sie den Gutschein wie einen Artikel über eine eigene Gutschein-Warengruppe verkaufen und einlösen. Dieser Warengruppe weisen Sie die gewünschte Fibu-Referenz mit einem Mehrwertsteuersatz von 0 % zu.

 

Bei der Einlösung wird der Gutschein wie ein Artikel zurück genommen, also im Minus gebucht. Die Artikel, für die der Gutschein eingelöst werden soll, buchen Sie im gleichen Kassiervorgang wie gewohnt. Als Endsumme für den Bon ergibt sich damit die Differenz zwischen dem Gutschein und den gebuchten Artikeln und Sie können den Bon wie gewohnt abschließen.

 

stückgenaue Gutscheinverwaltung mit Octopus

Nummerierung der Gutscheine ohne Verwaltung in Octopus