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ab Belegdatum, ab Fälligkeit

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Sollen Zinsen für nicht rechtzeitig beglichene Forderungen erhoben werden, kann die Zinsberechnung wahlweise ab Rechnungsdatum oder ab Fälligkeitsdatum vorgenommen werden. Vorgeschlagen wird Ihnen die zum Mahntext festgelegte Option.

 

Mahntexte können im Formular Mahntexte geändert oder ergänzt werden.