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Bei der Faktur können Sie ein Fälligkeitsdatum für die zu erstellenden Forderungen angeben, das Fälligkeitsdatum ist gleichzeitig auch das Einzugsdatum für Forderungen, die über Lastschrift eingezogen werden.
Bleibt dieses Feld bei der Faktur leer, wird das Fälligkeitsdatum anhand der in der jeweiligen Kundenadresse hinterlegten Zahlfrist ermittelt und in die Forderung übernommen. |