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Stapelverarbeitung von Belegen

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Der Weg über das Kundenkonto eignet sich gut, wenn nur wenige Belege erzeugt werden sollen. Bei einer größeren Anzahl von Belegen, z.B. nach dem Fakturieren einer Fortsetzung oder dem Erstellen von Monatsrechnungen ist die Stapelverarbeitung optimal. Wählen Sie "Stapelverarbeitung von Belegen" und geben Sie das Belegkennzeichen an, für das Sie einen Buchungsstapel einsehen möchten.

 

Auswahl für die Stapelverarbeitung von Belegen

Fällig/Lastschrift am

Bei der Faktur können Sie ein Fälligkeitsdatum für die zu erstellenden Forderungen angeben, das Fälligkeitsdatum ist gleichzeitig auch das Einzugsdatum für Forderungen, die über Lastschrift eingezogen werden. So können Sie sicherstellen, dass das Einzugsdatum , das aus der Forderung in eine SEPA-Datei für Einzugsaufträge übernommen wird, nicht auf einen Wochenend- oder Feiertag sondern korrekt auf einen Bank-Arbeitstag fällt.

 

Wird bei der Stapelverarbeitung im Feld "Fällig/Lastschrift am" kein Datum angegeben, wird das Fälligkeitsdatum anhand der in der jeweiligen Kundenadresse hinterlegten Zahlfrist ermittelt und in die Forderung übernommen.

 

Mit Klick auf "OK" erhalten Sie nun eine Tabelle mit allen erfassten Belegpositionen.

 

Stapelverarbeitung von Belegpositionen

Durch Wahl der Schaltfläche "Buchen" starten Sie die Verarbeitung und Ihre Belege werden auf Ihrem Standarddrucker ausgedruckt und entsprechend den Vorgaben in der Tabelle der Belegkennzeichen weiterverarbeitet. Bei allen finanzbuchhaltungsrelevanten Belegkennzeichen, also Belegkennzeichen mit denen eine OPOS-Buchung verbunden ist, wird eine Forderung erzeugt. Alle Belegpositionen mit internen Belegkennzeichen (Ansichtslieferschein, Lieferschein etc.) werden entsprechend Ihren Vorgaben umgewandelt, z.B. wird durch den Ausdruck aus L-Lieferschein in der Belegposition R-Rechnung.

 

Hinweis: Bei der Stapelverarbeitung werden Belege immer für die in den Belegpositionen gewählte Adresse erstellt, eine eingestellte alleinige Rechnungsadresse wird nicht berücksichtigt.